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Mit entwürdigender Behandlung wird gemäß § 31 Wehrstrafgesetz ein Vergehen bezeichnet, das vorliegt, wenn ein militärischer Dienstvorgesetzter einen Untergegebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert oder duldet, dass ein Untergebener sich entsprechend gegenüber anderen Soldaten verhält.
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