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Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen,
Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, die die
Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen,
familiären oder sozialen Erwägungen beschränken oder berühren, finden auf die Rechtsnachfolge
von Todes wegen Anwendung, soweit sie nach dem Recht dieses Staates unabhängig von dem auf
die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht anzuwenden sind.
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