logo
Artikel Diskussion (0)
Artikel 74 ErbRVO Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
(gesetz.erbrvo.kapitel-7)
<< >>
    

Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es hinsichtlich Urkunden, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden, weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise