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error in negotio
(recht.zivil.materiell.at und recht.allgemein.latein)
    

Mit error in negotio wird ein Unterfall des Inhaltsirrtums bezeichnet, bei dem sich der Erklärende über die Art des Vertrages irrt.

Beispiel: Der Erklärende denkt er nimmt ein Schenkungsangebot an, dabei ist es ein Kaufvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Inhaltsirrtum