|
Mit "Erschleichen von Leistungen" wird der Tatbestand des § 265a StGB bezeichnet, der die Manipulation von Automaten oder Zugangskontrollen mit dem Zweck ein Entgelt zu vermeiden unter Strafe stellt.
- entgeltliche Leistung
- eines/einer
- Automaten,
- öffentlichen Zwecken dienenden Kommunikationsneztwerks,
- Beförderung durch ein Verkehrsmittel
- Zutritt zu einer
- Veranstaltung oder
- Einrichtung
- Erschleichen
- subjektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit und Schuld
Werbung:
| |