logo
Artikel Diskussion (0)
Ersetzungsbefugnis/facultas alternativa
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einer Ersetzungsbefugnis (= facultas alternativa) spricht man, wenn der Schuldner einen Teil oder die ganze Schuld, durch die Hingabe eines anderen Gegenstandes ersetzen kann.

A kauft bei B einen Neuwagen und bekommt zugesichert, dass der Händler wenn A will den gebrauchten Pkw des A in Zahlung nimmt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wahlschuld/Alternativobligation