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ethisches Minimum
(recht.allgemein)
    

Das Recht wird auch als "ethisches Minimum" bezeichnet, da es die Vorstellungen einer Gesellschaft von Sitte und Sittlichkeit nicht vollständig sondern nur in einerm Kernbereich umsetzt bzw. umsetzen kann (Vgl. Brox BGB AT 18. Aufl. Rn. 3).

Beispiel Lügen ist grundsätzlich unsittlich. Rechtliche Konsequenzen hat es aber nur in wenigen festgelegten Fälken, wie z.B. Betrug.

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