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EU-Generalanwalt
(recht.eu)
    

Mit Generalanwalt wird im Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof der unabhängige Berichterstatter bezeichnet, der nur dem Gemeinschaftsrecht unterworfen ist. Die Generalanwälte bereiten den Fall vor und machen dem EuGH einen Entscheidungsvorschlag, sie nehmen nicht an der Beratung und Urteilsfindung teil, da sie nicht Teil des Spruchkörpers sind.

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