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Eurojust
(recht.eu)
    

Eurojust ist ein Instrument der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Strafsachen. Es handelt sich dabei um eine aufgrund eines Übereinkommens der EU-Justiz- und Innenminister Anfang 2002 errichtete Gruppe, die aus je einem Strafverfolger pro Mitgliedstaat besteht. Ihre Aufgabe ist der Informationsaustauasch, die Abstimmung von Ermittlungen und das Ausräumen von Problemen zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden.

In die Zuständigkeit von Eurojust fallen: das organisierte Verbrechen, Computerkriminialität, Korruption und Straftaten gegen finanzielle Interessen der EU.

Eurojust befasst sich mit einer Ermittlung auf Anregung von mindestens einem Mitgliedstaat. Sie hat die Möglichkeit von sich aus nationale Ermittlungen oder die Zusammenstellung von multinationalen Ermittlungsteams anzuregen. Die Eurojustmitgliedern haben dabei Zugriff auf nationale Akten.

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