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Europäische Gemeinschaften
(recht.eu)
    

Es gab ursprünglich drei europäische Gemeinschaften:

  • Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Gegründet mit Vertrag vom 18.4.1951, deren Ziel die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle, Eisen, Schrott und Stahl durch die Abschaffung alle Zölle und Beschränkungen war.
  • Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG). Ge gründet mit Vertrag vom 25.3.1957 (Inkraftreten 1.1.1958), deren Ziel die Schaffung der Voraussetzungen für die schnelle Entwicklung und Bildung von Kernindustrien sowie die Überwachung der friedlichen Verwendung der Kernbrenntstoffe war.
  • Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Gegründet mit Vertrag vom 25.3.1957 (Inkraftreten 1.1.1958), deren Ziel die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik zur Erreichung einer harmonischen Wirtsc haftsentwicklung, steigender Lebensstandards und engerer Beziehungen in Europa war .

Die drei Gemeinschaften sind seit dem Vertrag von Lissabon in der Europäischen Union (EU) aufgegangen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Montanunion * eG * Europäische Union (EU) * Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige