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europäische Währungsunion/Euro-Währungsgebiet
(recht.eu)
    

Mit europäischer Währungsunion wird das von einem Teil der EU-Länder eingeführte gemeinsame Währungsgebiet bezeichnet, in dem als einheitliche Währung der Euro gilt. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus 13 Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.

Mitglied sind (Stand: 1.1.2007): 1. Belgien, 2. Deutschland, 3. Griechenland, 4. Spanien, 5. Frankreich, 6. Irland, 7. Italien, 8. Luxemburg, 9. Niederlande, 10. Österreich, 11. Portugal, 12. Finnland, 13. Slowenien.

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