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Europäischer Rat
(recht.voelker.organisation)
    

Der europäische Rat ist ein Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Er trifft sich mindestens zweimal im Jahr und ist kein Organ der EU.

Der europäische Rat ersetzt die vor seiner Gründung im Jahr 1974 üblichen Gipfelkonferenzen. Seine Gründung wurde mit der sog. einheitlichen europäischen Akte beschlossen.

Sein Aufgabe ist es, Impulse für die Weiterentwicklung der der EU zu geben und die allgemeinen politischen Leitlinien festzulegen.

Davon sind zu unterscheiden der Der Rat der europäischen Union und der Europarat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vertrag von Amsterdam (EU-Vertrag) * Europarat * Rat der europäischen Union