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ex ante/ex post
    

Mit ex ante wird der vorhergehende Zeitpunkt mit ex post ein nachfolgender Zeitpunkt in Bezug auf ein zu beurteilendes Handeln bezeichnet. Bei einer ex ante Betrachtung wird zur Beurteilung auf das abgestellt, was vor dem Handeln erkennbar war, bei der ex post Betrachtung werden auch erst nachträglich erkennbar gewordene Fakten mit berücksichtigt.

Beispiel: B wird von dem ihm körperlich weit unterlegenen A mit einer auch für B echt aussehenden Spielzeugwaffe bedroht. B reagiert mit einem schnellen Schlag gegen den Kopf der den A stark verletzt. Bei einer ex ante Betrachtung würde die Handlung des B an dem gemessen, was B vor seinem Handeln erkennen konnte, nämlich dass es sich um eine echte Waffe handelte. Bei einer ex post Betrachtung würde die nachträgliche Erkenntnis, dass es sich um eine harmlos Spielzeugwaffe handelt mit berücksichtigt..

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Auf diesen Artikel verweisen: Notwehr, Geeignetheit/Erforderlichkeit * Notstandshandlung