Index für
Simulation
IT allgemein
Tutorial
Tutorial
Sonstiges
Projekte/Download
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Impressum
XML-Feed
Artikel
Diskussion (2)
Kode:
03.08.05&Kalle&Meines Erachtens müsste eine Erfassung unter dem Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses reichen. Ein Sonderstrafbestand nach § 183 StGB ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere deshalb nicht, da Frauen davon nicht betroffen sind. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. 25.01.07&Achim&Beispiel für eine korrekte und praxisnahe Definition (...) [weitere Ausführungen aus Gründen des Urheberrechtsschutzes gelöscht]