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Exkommunikation
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kirche)
    

Mit Exkommunikation wird der Ausschluss eines Gläubigen aus der Kirchengemeinschaft bezeichnet.

Beispiel: Der Staatsrechtler Carl Schmitt wurde von der katholischen Kirche exkommuniziert, weil er ohne von seiner ersten Frau kirchlich geschieden worden zu sein, ein zweites Mal heiratete.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schmitt, Carl * Luther, Martin