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20.08.10 info : Einverstanden. Danke für den Hinweis.
19.08.10 RA_WEISS_BONN : \"Kaufmänner\"...?!
Also, erstens gibt es auch KaufFRAUEN, dem trägt sogar das Gesetz schon Rechnung, s. z.B. § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Und zweitens lautet der Plural \"KaufLEUTE\", was im Übrigen geschlechtsneutral ist und die Frauen einschließt.