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fahrlässige Körperverletzung
(recht.straf.bt.229)
    

Inhalt
             1. Prüfungsaufbau

Von einer fahrlässigen Körperverletzung spricht man, wenn ein Körperverletzungserfolg durch den Täter nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

1. Prüfungsaufbau

  1. körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.

  2. Tathandlung
  3. Kausalität
  4. Voraussetzungen Fahrlässigkeit

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