logo
Artikel Diskussion (0)
Fakultät/Fachbereich
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Fakultät wird ein rechtlich teilweise selbständiger Teil einer Universität bezeichnet. Mit Fachbereich wird dagegen eine rechtlich unselbständig Organisationseinheit einer Universität bezeichnet. In ihren Aufgaben entsprechen sich Fakultät und Fachbereich.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise