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Falschtanken
(recht.zivil.materiell)
    

Von Falschtanken spricht man, wenn bei einem Kraftwagen versehentlich der falsche Kraftstoff in den Tank gefüllt wird und es dadurch zu Schäden am Motor kommt.

Die bisherige Rechtsprechung (z.B. LAG Rheinlandpfalz v. 7.1.2008 Az. 5 Sa 371/07) geht davon aus, dass Falschtanken ein Fehlverhalten des Tanker ist und überprüft daher nur noch, ob der Tankende wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit haftet, was insbesondere ein Rolle spielt wenn der Tankende nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, z.B. der Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug falsch betankt.

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