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Finaler Rettungsschuss
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo und recht.oeffentlich.grundrechte.art2 und recht.straf.at)
    

Bezeichnung für die Tötung eines Täters durch die Polizei zur Rettung der Opfer. Grundsätzlich kommt bei einer solchen Tötung für den handelnden Polizisten eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Nothilfe in Frage.

Es handelt sich dabei nicht um eine Maßnahme der Strafverfolgung sondern der Gefahrenabwehr. Daher verstößt der finale Rettungsschuss nicht gegen das Verbot der Todesstrafe.

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