Mit Fiskus (lat. Geldkasse) wird der Staat bezeichnet, wenn er sich als
juristische Person des öffentlichen Rechts privatrechtlicher Mittel bedient.
Zum fiskalischen Handeln zählen dabei
Nicht dazu zählt das sog. Verwaltungsprivatrecht. Zur
jeweiligen Bindung an dass öffentliche Recht/Grundrechte siehe die einzelnen
Verweisungen.
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