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17.05.06 Wedlich: FBA unterteilt sich in Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch und allg. Folgenbeseitigungsanspruch Folgenbeseitigungsanspruch – (verschuldensunabhängiger Anspruch des Bürger zur) Beseitigung rechtswidriger Folgen hoheitlicher Tätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen tatsächlichen Zustandes des status quo ante in natura (BVerwGE 82, 76,95) Unterschied: zw. Allg. FBA und Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch VollzugFBA – die zu beseitigenden Folgen basieren auf dem Vollzug eines VA Allg. FBA – die zu beseitigenden Folgen basieren auf schlichtes Verwaltungshandeln