logo
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

05.01.06 tp: Von einer Formalbeleidigung spricht man, wenn jemand durch eine charakterisierende Äußerung mit bewußt symbolischem und bewußt übertriebenem Inhalt (also bewußt ohne realen Informationsgehalt)herabgesetzt wird.