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Frachtvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Frachtvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem sich der Frachtführer gegen Gegenleistung verpflichtet ein Gut zum Bestimmungsort zu befördern. Der Frachtvertrag ist in den §§ 407 HGB geregelt. Er ist abzugrenzen vom Speditionsvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Speditionsvertrag/Speditionsgeschäft