logo
Artikel Diskussion (0)
Fraternisierungsverbot
(recht.geschichte.20)
    

Mit Fraternisierungsverbot wurde das von den allierten Besatzungsmächte an ihre Truppen erlassene Verbot bezeichnet, das diesen den gesellschaftlichen Umgang mit der deutschen Bevölkerung untersagte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise