logo
Artikel Diskussion (0)
Freibeweis
(recht.allgemein.prozess)
    

Von einem Freibeweis spricht man bei einem Beweis, an dessen Förmlichkeit geringere Voraussetzungen gestellt werden. Für Details siehe unter

  1. Freibeweis, ZPO
  2. Freibeweis, StPO

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise