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Freihandel
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von Freihandel spricht man im im Gegensatz zum Protektionismus bei einer Politik, die einen freien Warenaustausch zwischen In- und Ausland zulässt. Folge des Freihandels ist, dass einheimische Unternehmen mit ausländischen Produkten konkurrieren müssen und die Staaten keine Schutzmaßnahmen (z.B. Einfuhrzölle etc.) mehr für politisch gewollte aber unprofitable Wirtschaftssektoren ergreifen dürfen.

Dem Freihandelsgedanken liegt die Idee zugrunde, dass eine freie Marktwirtschaft Wohlstand für alle generiert und dass staatlicher Protektionismus zwar vorübergehend Vorteile für die heimische Produktion schafft, mittelfristig aber die internationale Konkurrenz und damit den gesellschaftlichen Wohlstand gefährdet.

Ist der Wettbewerb aber aufgrund eines Quasimonopols (wie z.B. Microsoft etc.) schon beschädigt, kann der Freihandel aber zu einer Ausweitung der Problematik führen, da ein Schutz der einheimischen Produzenten vor dem ausländischen Monopolisten nicht mehr zulässig ist, und der ausländische Konzern die aufgrund seiner Größe oder seiner niedrigen Produktionskosten bestehenden Wettbewerbsvorteile ungehindert ausnutzen kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Investitionsschutzabkommen