logo
Artikel Diskussion (0)
Fear, Uncertainty and Doubt (FUD)
(recht.gesellschaft)
    

Mit FUD wird eine strategisch eingesetze Falschberichterstattung bezeichnet um dem Image eines Konkurrenten zu schaden.

Kann die FUD nachgewiesen werden, kommt eine Strafbarkeit wegen Verleumdung oder übler Nachrede in Betracht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise