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gebundener Verwaltungsakt/Ermessensverwaltungsakt
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von einem gebundenen Verwaltungsakt spricht man, bei einem Verwaltungsakt, den die Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen erlassen muss, von einem Ermessensverwaltungsakt spricht man, wenn es bei Vorliegen der Voraussetzungen im Ermessen der Behörde liegt, ob sie den Verwaltungsakt erlassen will.

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