logo
Artikel Diskussion (0)
Geeignetheit
(recht.allgemein)
    

Teilgrundsatz des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Geeignet ist ein Mittel wenn es den verfolgten Zweck zumindest fördert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verhältnismäßigkeit/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verwaltungsrecht