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Gefahr, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Mit Gefahr wird im Strafrecht ein Zustand bezeichnet, in dem nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens naheliegt (Lackner, StGB, § 34, Rn. 2).

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Auf diesen Artikel verweisen: Notstand (Strafrecht)