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Gefangenenbefreiung
(recht.straf.bt.120)
    

Gefangenenbefreiung ist gemäß § 120 StGB ein Vergehen, das mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird.

Für Amtsträger die für die Bewachung der Gefangenen zuständig sind (z.B. Justizvollzugsbeamte), erhöht sich der Strafrahmen auf 5 Jahre.

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