logo
Artikel Diskussion (0)
Gegenleistung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(engl. quid pro quo; consideration )
    

Im zweiseitig verpflichtenden Vertrag stehen sich zwei Leistungen gegenüber. Leistung und Gegenleistung.

Das Gesetz benutzt den Begriff Gegenleistung um aus Sicht des Schuldners, die Leistung zu bezeichnen, die er aufgrund des Gegenseitigkeitsverhältnisses zu erhalten hat.

D.h. die Leistung ist das was der Schuldner zu bringen hat, die Gegenleistung ist das was der Schuldner zu bekommen hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: consideration * quid pro quo