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Geistliche Gerichtsbarkeit/kirchliche Gerichtsbarkeit
(recht.kirchen)
    

Von den Kirchen in ihrem Hoheitsbereich ausgeübte Gerichtsbarkeit.

Sie beschäftigt sich mit der Regelung von innerkirchlichen Streitigkeiten, wie z.B. Disziplinarsachen gegen Kirchenbeamte.

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