Mit gelben Gewerkschaften werden Arbeitnehmervereinigungen bezeichnet,
die offen oder versteckt vom Arbeitgeber gegründet werden. Sie sind im
Gegensatz zu den selbständigen Gewerkschaften nicht unabhängig und
gegnerfrei. Daher sind sie keine Gewerkschaften im Sinne der Tarifautonomie.
Sinn einer gelben Gewerkschaft ist es die Arbeitnehmer in den
Arbeitgebern genehmen, leicht kontrollierbaren
Vereinen zu organisieren
und sie so von den selbständigen Gewerkschaften mit ihren Forderungen
fernzuhalten.
In Deutschland ist diese Form der Arbeitnehmervereinigung seit dem letzten Weltkrieg nicht mehr üblich.
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