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geldwerter Vorteil
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Als geldwerten Vorteil bezeichnet man eine nicht in Geld bestehende und unentgeltliche Leistung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Der geldwerte Vorteil ist zu versteuern.

Beispiel: A arbeitet bei B als Abteilungsleiter. Sein Gehalt beträgt 6.500,- Euro brutto. Zusätzlich bekommt er einen Firmenwagen gestellt, denn er auch privat nutzen darf. Diese private Nutzung ist für A ein geldwerter Vorteil. Aufgrund des Modells wird der Vorteil mit 350,- Euro/Monat bewertet. Daher beträgt das von A zu versteuernde Einkommen insgesamt 6.850,- Euro pro Monat.

Der geldwerte Vorteil ist auch beim Unterhalt zu berücksichtigen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dienstwagen/Firmenwagen, Steuerrecht/Arbeitsrecht