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Diskussion (37) |
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27.02.12 info : | Ein kurzer Hinweis: \"Personenstandserklärungen\" im vorgemeinten Sinn, sind ohne jede Wirkung und ohne jede Bedeutung. Schon die \"Idee\" dahinter entbehrt jeglichen Bezug zur Realität in Deutschland.
| 26.02.12 Thommy : | Angesichts der aufflammenden Diskussion innerhalb der Bevölkerung macht sich mehr und mehr Unsicherheit breit bezügl. der einer gültigen Rechtsstaatlichkeit. Mehr noch, es wird durch die offenbare Unklarheit der Schaffung von undemokratischen Organisationen Tür und Tor geöffnet. Dies bedeutet Spaltung in der Bevölkerung, denn nach neuesten Schätzungen gibt es ca. 30 Tsd (!) menschen, die in einer sog. \\\"Selbstverwaltung\\\" leben, sich sog. \\\"Personenstandserklärungen über die UN besorgen bis hin zu kleinen staatsähnlichen Gebilden mit knapp 2.000 Menschen.
Die nun alle in Schubladen wie \\\"Wirrköpfe\\\", Nationaldeutsch (im Sinnevon \\\"Nazis\\\") oder gar Verschwörungstheoretiker zu packen ist schlicht ignorant. Es passiert und dem wird kaum was entgegen gehalten, wenn es sich denn so verhält, dass das alles nur Humbug ist. Dann sollte Aufklärung betrieben werden, um nicht noch mehr \\\"\\\"Wirrköpfe\\\"\\\" zu verlieren. Auf meine etlichen Anfragen an Behörden, Parteien, gesellschaftlich anerkannte Institutionen bekam ich leidern nirgends eine Antwort, nicht mal eine, mich untersuchen zu lassen oder sowas.
Die aktuellen Auseinandersetzungen über die Finanzpolitik Europas, insb. dem ESM-Vertrag verschärfen nun die Situation in unserem Land, da es denn Menschen nun auch noch an ihren Geldbeutel geht.
Was läuft hier eigentlich?
Entweder lässt man es einfach laufen (warum auch immer) und lässt Unsicherheit und Abwanderung in andere Gebilde zu, was ich für unverantwortlich halte. In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit sollte man sowas ernst nehmen.
Oder es verhält sich doch nicht alle so koscher und man versucht lediglich eine Verharmlosung bis hin zur totalen Verleumdung aller angesprochenen Punkte.
Wenn der § 146 eine (neue) Verfassung ermöglicht, sollten wir es doch anstreben, um der oben geschilderten Verunsicherung Einhalt zu gebieten. Wer sollte ernsthaft was dagegen haben? Oder gibt es auch dafür noch ganz andere Gründe?
Zu meiner Person: Ich bin ein ganz einfacher, halbwegs gebildeter Bürger, weder links noch rechts (gibt es das überhaupt noch?), wünsche mir ein souveränes Deutschland in einem souveränem Europa mit fairen demokratischen Regeln und verlässlicher Rechtslage. Bis vor Kurzem glaubte ich, in so einem Gebilde zu leben, mittlerweile bin ich mir da nicht mehr sicher.
| 20.05.11 Anonym : | Gut, dass sich hier so viele die Mühe machen das Grundgesetz mal selbst zu lesen. Es gibt so einige Artikel des Grundgesetzes welches recht deutlich machen, was wir sind. Das herumreiten auf dem Artikel 146 ist eine Endlosschleife, wenn man sich eines nicht bewusst macht, Juristen sind verdammt penibel. Ein normaler Mensch, der sich mit dieser Thematik nicht auskennt, würde nicht auf die Idee kommen zu fragen: Warum steht in Artikel 146 etwas von einer Verfassung und nicht von einer NEUEN Verfassung.
Man kann sich da sehr lange drüber austauschen. Eine Präambel erfüllt den Zweck eines Vorwortes und hat rechtlich überhaupt keine Relevanz.
Um die sogenannte, man könnte es sogar stümperhafte, Überblendung des Artikels 23 wirklich zu begreifen, sollte man sich auch mal den Artikel 144 durchlesen. Sowas nennt ein normaler Bürger einen Widerspruch.
Im Grundgesetz steht etwas versteckter, was die BRD ist: Die Verwaltung der vereinigten Wirtschaftsgebiete (Besatzungszonen).
Es steht auch drin, dass wir für die Besatzungskosten aufzukommen haben. Ich glaub an dieser Stelle erübrigt sich jede weitere Diskussion, ausser man hat die Möglichkeit diese Artikel still und heimlich aus der aktuellen Fassungs des GG herauszunehmen.
An sich ist das Grundgesetz keine schlechte Grundlage, es gibt da nur ein Problem. Es scheint weder für die Legislative, Exekutive oder Judikative zu gelten, sondern nur für den Bürger.
Wer behauptet, dies sein ein Hoax, weis es entweder nicht besser oder ist ein ziemlich dreister Lügner.
Dass die BRD kein Staat im Sinne der Staatenlehre ist, wird durch das Adjektiv \\\"deutsch\\\" im Bundespersonalausweis doch recht offen zugegeben. Dort wird nun einmal die Staatsangehörigkeit gefordert und die wäre korrekterweise \\\"Bundesrepublik Deutschland\\\" und nicht \\\"deutsch\\\". Der BRD fehlt schlicht und ergreifend das Staatsvolk.
Einem Menschen der 10 Jahre lange und mehr zur Schule ging, zu erzählen, deutsch ist die korrekte Bezeichnung für Staatsangehörigkeit, beleidigt jeden, da hier vorausgesetzt wird, dieser Mensch wäre nicht in der Lage in den Duden zu schauen.
| 11.04.11 info : | Unzutreffend ist, dass das Grundgesetz, bzw. Änderungen des Grundgesetzes von Besatzern abgesegnet werden muss. Deutschland ist mittleweile in vollem Umfang souverän.
Im Übrigen gibt es formal keinen zwingenden Grund für eine Verfassungsneugebung, die über Art. 146 GG möglich ist.
Materiell sehe ich auch keine Notwendigkeit für eine neue Verfassung. Was sollte sich ändern? Wohin sollte die Reise mit einer neuen Verfassung gehen
Was die sog. Ostgebiete angeht, so wird, das ist unstreitig, von manchen vertreten, dass auf diese nicht wirksam verzichtet werden konnte. Aber das ist ein rein formaler Standpunkt. Materiell gehören diese Gebiete nicht mehr zu Deutschland. Es gibt hier kein zurück mehr.
| 10.04.11 Anonym : | @ Info: Zum doppelten Post: Lösche einen davon.
Zur StAG und RuStAG:
Das StAG gab es erst 2002 ! Vorher war es das RuStAG in der Fassung von 1974 und mit späteren änderungen.
1973 galt bei meiner Geburt das RuStAG in der Fassung von 1914, gib auch ein BundesVerfassungsgerichtsurteil darüber. Da wird Eindeutig von dem RuStAG gesprochen und NICHT von dem StAG.
| 10.04.11 Anonym : | @ Info: 1. Das GG mußte und muß von den Besatzern mit abgesegnet werden. Streichungen von den Besatzern bedarf KEIN zuspruch des Bundestages/Bundesrats.tages.
2. Das GG ist NIE vom Deutschen Volk ratifiziert worden, wie es die Besatzer wollten.
3. Es wurde Deutschland 3x eine Wiedervereinigung Deutschlands im Ganzen vor 1990 angeboten, was aber mit hilfe der Amis abgelent wurde.
4. Wie schon erkannt wurde: das Ostdeutsche Volk wurde NIE gefragt ob es zu wem es Gehören will.
5. 1990 haben 25 Palamentarier richtig erkannt: \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Es bestehe keine Völkerrechtliche Grundlage, die Ostgebiete vom Deutschen Reich abzutrennen.
6. 1990 Bestätigte Theo Waigel in Hannover: \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Das Deutsche Reich besteht in den Grenzen von 1937 weiter und man werde sich für eine GESAMT Deutsche Wioedervereinigung einsetzen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"
Es gibt vom HR 1990 ein Tondukument, bezüglich der abtrennung der Ostgebiete und ein Video von Theo Waigel in Hannover.
Und wie auch schon erkannt wurde: Das Preamble ist KEIN Geltungsbereich und das GG keine Verfassung. In Afganistan und Irak, wo immer noch Krieg ist wurde auch ein GRUNDGESETZ zur erhaltung der Verwaltung und Öffentlichen Ordnung eingesetzt. Den mehr ist es nicht. Es ist Besatzer Gesetz.
| 13.02.11 info : | 1. Es gibt ein deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz. Das RustAG gilt nicht mehr. Seit Carlo Schmid hat sich das geändert, zudem Schmid hier mit \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"es gibt kein \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"westdeutsches\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Staatsvolk zitiert wird. Ergo gibt es in jeder Hinsicht eine (gesamt-) deutsche Staatsangehörigkeit (§ 1 StAG).
2. Ob das deutsche Reich noch existiert ist eine rein theoretische Frage, über die man wohlfeil streiten kann. Das was zählt ist die Wirklichkeit des Völkerrechts, das kein deutsches Reich aber einen deutschen Staat kennt.
3. Aus Angst werden keine Beiträge gelöscht, nur wenn es zu absurd wird, und sich zudem wiederholt, kommt es zu Löschungen. Es gibt nichts was \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"rauskommen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" könnte. Aber das können wir getrost abwarten, so wie die unzähligen bereits verstrichenen Weltuntergangsdaten.
4. \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Wir\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Deutschen sollten uns fragen, welches Ziel die Rattenfänger verfolgen, die im Grundgesetz, mit mehr oder weniger geschickten theoretischen Ausführungen, keine Verfassung sehen und diese ersetzen wollen. Cui bono, wem soll es dienen, sollte man sich fragen, wenn das GG, dass Grundlage einer stabilen und Wohlstand sichernden Demokratie ist, angezweifelt wird.
| 13.02.11 Anonym : | \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Glatte Lüge. Das deutsche Volk hat nach 1919 nie mehr eine Verfassunggebende Versammlung bestimmt bzw. über Vorschläge zu einer Verfassung abstimmen dürfen. Das Grundgesetz wurde 1990 nur (illegal) geändert, und zwar genau wieder auf Grundlage eben dieses nicht volksbestimmten GGs. Die heutige BRD ist ein potemkinsches Dorf, das nun schnell noch in die kommunistische NWO-EUdSSR eingegliedert werden soll. Wir Deutschen (ohne die Verräter-Politiker und -juristen) sollten sich zur Verfassungsgebung organisieren, dann fällt nach Art. 146 GG auch das Grundgesetz weg.
| 03.11.09 Anonym : | @info: ich habe noch eine frage an sie... warum löschen sie so viele einträge?!! ich glaube sie löschen sie, weil sie angst haben.. angst davor, das es rauskommt... und es wird rauskommen, dem bin ich mir 100% sicher.. und es wird nicht mehr lange dauern...
| 03.11.09 Anonym : | 1. Staatsvolk 2. Staatsgebiet (Territorium) 3. Staatsgewalt (institutionalisierte Organe) Zu 1: Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk, denn nach dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 sind alle Deutschen Angehörige des Deutschen Reiches (unmittelbare Reichsangehörigkeit), da es kein entsprechendes Gesetz für die BRD gibt, gibt es also auch rechtlich kein bundesdeutsches Staatsvolk. Dazu führte der Mitbegründer des Grundgesetzes, Carlo Schmid in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat aus: 1. Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird es keines geben!... 2. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teil Deutschlands beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten! Zu 2: Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet, denn das Deutsche Reich besteht nach Staats- und Völkerrecht als Staat fort. Aus diesem Grunde besteht natürlich auch das Staatsgebiet des Deutschen Reiches weiterhin, da andernfalls der Staat Deutsches Reich nicht existieren könnte. Da die BRD kein eigenes Staatsgebiet besitzt, ist sie lediglich als eine übergangsweise (also provisorische) Selbstverwaltung auf einem räumlich begrenzten Gebiet(Geltungsbereich des Grundgesetzes) des fortbestehenden Deutschen Reiches errichtet worden. Aus diesem Grunde hat die BRD jedoch kein eigenes Staatsgebiet. Zu 3: Die BRD hat keine eigene Staatsgewalt. Diese übt sie gerne und reichlich überall aus, neuerdings auch völkerrechtwidrig im Ausland, um fremde Wirtschaftsinteressen zu unterstützen. Da von den drei für einen Staat erforderlichen Säulen die zwei wichtigsten Sälen fehlen, kann die BRD kein Staat sein. Sie versteht sich von Anbeginn auch nicht als Ablösung des Deutschen Reiches, sondern als eine zeitweilige Übergangslösung zur Neuorganisation der drei westlichen Besatzungszonen, um diese in einem Wirtschaftsgebiet zusammenzufassen (daher wurde aus der britischen und der amerikanischen Zone am 2.12.1946 zunächst die Bizone, später die Trizone, die durch das Grundgesetz zur Bundesrepublik Deutschland wurde). Aus diesem Grunde lautete ein Satz der Präambel a.F. des Grundgesetzes: ..... um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben....
| 03.11.09 Anonym : | sie haben meine 1.frage nicht beantwortet.. (warum dann alles funktioniert...) ein staat kann nicht auf einen immernoch existierenden staat gegründet werden! das deutsche reich existiert laut Bundesverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973. Außerdem: Die BRD hat keine eigene Staatsgewalt. Diese übt sie gerne und reichlich überall aus, neuerdings auch völkerrechtwidrig im Ausland, um fremde Wirtschaftsinteressen zu unterstützen. Da von den drei für einen Staat erforderlichen Säulen die zwei wichtigsten Sälen fehlen, kann die BRD kein Staat sein. Sie versteht sich von Anbeginn auch nicht als Ablösung des Deutschen Reiches, sondern als eine zeitweilige Übergangslösung zur Neuorganisation der drei westlichen Besatzungszonen, um diese in einem Wirtschaftsgebiet zusammenzufassen (daher wurde aus der britischen und der amerikanischen Zone am 2.12.1946 zunächst die Bizone, später die Trizone, die durch das Grundgesetz zur Bundesrepublik Deutschland wurde). Aus diesem Grunde lautete ein Satz der Präambel a.F. des Grundgesetzes: ..... um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben....
| 02.11.09 info : | Es gibt ein deutsches Staatsvolk, ein deutsches Staatsgebiet, eine deutsche Staatsgewalt die das GG erlassen hat. Warum sollte es rechtsdogmatisch zweifelhaft sein, wofür ein von der deutschen Staatsgewalt erlassenes GG gilt? Natürlich für das von Ihr beherrschte Staatsgebiet Deutschland. Alles andere ist Humbug.
| 02.11.09 Anonym : | Zitat: \\\\\\\"Dieser ergibt sich nun aus der Präambel: Daraus ergibt sich, dass das GG für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt, das sich aus den aufgezählten Ländern zusammensetzt. Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht (Siehe Maunz/Dürig-Scholz, Kommentar zum GG, Art. 23, Rn. 71ff).\\\\\\\" ---> das ist absoluter nonsense!
| 02.11.09 Anonym : | info: wenn es für sie so ein nonsense ist, wie erklären sie sich dann das alles was ich hier aufgeführt habe, funktioniert?! sie sind ein \\\\\\\"gutmensch\\\\\\\",wie? Begründen sie mir warum dies alles absoluter nonsene sein soll! ich mutmaße das sie noch nicht wirklich das grundgesetzbuch gelesen haben, zum schluss stehen nämlich die ganzen änderungen der gesetze die vorgenommen wurden... und da steht nun mal das artikel 23 aufgehoben wurde und das war 1990! schauen sie sich mal ein ggb von 1990 an, da steht bei artikel 23 \\\\\\\"geltungsbereich des grundgesetzes\\\\\\\" ... jetzt steht da irgendwas zur europäischen union... nichts mehr mit geltungsbereich, nirgendwo! und jetzut kommen sie mir bitte nicht mit \\\\\\\" das ist in der präambel festgelegt\\\\\\\", eine präambel ist ein vorwort und nicht gesetzgebend!
| 29.10.09 info : | Die Ausführungen zum Wegfall der Geltung deutscher Gesetze (sei es OWiG, StPO, StPO, StVO oder ZPO) ist absoluter Nonsense. Ich lasse die Ausführungen nur zur Illustration der Absurdität der Behauptung das GG habe keinen Geltungsbereich mehr stehen. Links, die unter Umgehung der Sperre gepostet werden, werden aber weiterhin gelöscht.
| 28.10.09 Anonym : | Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßodnung(ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht bzw. aufgehoben, verg. vom 25.4.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Auch diese Gesetze wurden rückwirkend aufgehoben, das heißt seit Beginn der sog. BRD (1949)! Damit wurden auch der §5 der ZPO, StPO und des GVG aufgehoben. In diesem Paragraphen befand sich der Geltungsbereich für diese Gesetzeswerke.Hier wird es sogar für jeden Laien zum Verständnis klar, was hier geschehen ist, denn: Ein Gesetz, das keinen Geltungsbereich hat, gilt auch nicht Ohne Geltungsbereich kein Gesetz!Ohne Gesetz keine Strafe!
| 28.10.09 Anonym : | hier ein auszug aus dem Vordruck : Sie verwarnen mich z.B. aufgrund der §§ 56, 57 OwiG. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im Bundestag der sog. BRD zur rückwirkenden (1949) Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert zumindest seit dieser Bekanntgabe im Bundesanzeiger vom 23.11.2007 (BGBl I, S. 2614) für sämtliche Owis keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
| 28.10.09 Anonym : | ich habe vordrucke zu den ganzen themen, mit denen man alles ganz bequem bearbeiten kann.. ausfüllen, abschicken und seine ruhe haben
| 28.10.09 Anonym : | hmm...ich habe gestern etwas zu euren fragen reingestellt... da will wohl jemand nicht das das gemeine volk etwas erfährt..
| 18.10.09 moka : | Frage an Anonym, da ich gerade Strafzettelprobleme habe, wüte ich gern näheres
| 18.10.09 Anonym : | das ist mehr als interessant, da ich gerade Strafzettelprobleme habe, wüsste ich gern näheres.
| 24.09.09 info : | was bedeutet\\\\\\\"allen ausweichen\\\\\\\" wie ausweichen?
| 22.09.09 Anonym : | wenn das gg wirklich (noch) einen geltungsbereich haben sollte, wieso kann man dann eig. allen ausweichen??? (blitzer, strafzettel, führerscheinentzug, GEZ, und und und...) habe schon vieles davon ausprobiert und es hat alles davon funktioniert ( heißt im klartext ich musste nie etwas bezahlen oder ähnliches)
| 20.05.09 wei: | am 12. September ( 2+4 Vertrag 1990)---- is er wieder da der Art 23 Satz 2 + Art 146 ---- Art 23 und zwar in seiner alten Fassung,zusammen mit der Prämabel und zwar im Art 1 (4) ------Art.3 und Art.4 (darin nehmen es die Alliierten zur Kenntnis ?)------ Art.8 (1) bestimmt die Ratifikation -oder Annahme Art.9 bestimmt den Tag des Inkraft tretens ------und siehe da Art 23 ist wieder da----- -- jetzt hat jemand behauptet es gäbe noch ein Einigungsvertragsgesetz,wo finde ich das ,und wo finde ich die Streichung des Art.23 durch James Baker, bitte nur seriöse Quellen nennen,ich lasse nicht gelten wenn jemand meint er kenne einen der einen kennt der schon mal jemand sagen hören hat---im voraus danke
| 20.05.09 wei: | Einigungsvertrag 31.August 1990 Art.1wirksamwerden beiderseits gemäß Art.23 GG Kapitel II Grundgesetz Art.3 GG tritt in der Fassung BGBL Teil III Nr 100-1 veröffentlichten Fassung,geändert durch Gesetz vom21. Dezember 1983 (BGBL I S.1481) mit dem sich aus Art.4 ergebenden Änderungen in Kraft,soweit es keine andere Bestimmung enthält Art 4 (2) Art.23 GG wird aufgehoben (5) neuer Art.143 wird eingefügt (6) Art. 146 wird wie folgt gefasst bestimmt : Art.5 und Art.146 GG zielt praktisch auf eine Volksabstimmung die weiteren Artikel regeln Verbindlichkeiten der Einigung und nu is er weg der Art.23
| 13.04.09 Wunderer: | GG-Ler: 1. Eine Präambel ist eine Einleitung/Absichtserklärung (Es lässt sich allgemein sagen, dass moderne Präambeln der Darstellung von Motiven, Absichten, Zwecken durch ihre Urheber dienen->siehe Wikipedia) und deswegen hat sie keine rechtskräftige Relevanz und Verbindlichkeit. Dies nimm bitte zur Kenntnis und darum ist wegen dem fehlenden §23 (alte Fassung) kein Geltungsbereich definiert. 2. Wenn Du die Datumsangaben genau studierst, hat Baker bereits zum 17. Juli 0:00h den §23 ausser Kraft gesetzt. D.h. ab 18.7.1990 gab es keinen Geltungsbereich mehr und alle Politiker waren rein rechtlich gesehen \\\\\\\"ohne Auftrag\\\\\\\" unterwegs. Sie haben dann einen Monat später mit einem nichtssagenden Wischi-Waschi Paragraphen §23 die Lücke wieder gefüllt, ohne einen Verweis auf die alte Fassung zu machen, damit möglichst keiner in ein paar Jahren die Änderungen nachvollziehen kann und erkennt, was da für ein Schmuh gelaufen ist. 3. es ist nicht die Frage ob man Deutschland in den Grenzen v. 1937 sehen will oder nicht. Es geht darum, dass Vertreter eines TEILBEREICHS von Deutschland Gebietszusagen gemacht haben, die Ihnen völkerrechtlich nicht zustanden. Das wäre das gleiche, wenn Dein Mieter hergeht und deinem Grundstücksnachbarn den Garten von Deinem Haus abtritt. Das ist im kleinen nicht möglich, da dies alles im Grundbuch vermerkt ist, aber scheinbar geht so etwas im grossen Stil, obwohl die Menschen in den \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"verschenkten\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Gebieten nicht mal gefragt wurden, was sie wollen.
| 02.03.09 GG-ler: | Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht in der Präambel, wo ist das Problem, milan? Somit steht in der Präambel was es ist und wo es gilt. Wenn du Deutschland in den Grenzen von 1937 sehen möchtest, dann solltest du das auch sagen. Artikel 146 ist eine Kann Bestimmung. Das deutsche Volk kann sich in freier Entscheidung eine Verfassung geben, die diesen Namen trägt, muss es aber nicht. Das schöne an Artikel 146 ist, dass das GG trotzdem in Kraft bleibt. Wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung derzeit beschließt, und das tut es täglich, wenn nicht permanent, das Grundgesetz als Verfassung gelten zu lassen, und dass es das tut, sieht man daran, dass es keine Besrebungen gibt, eine \\\\\\\"Verfassung\\\\\\\" zu erarbeiten, dann ist das GG gültig. Selbstverständlich hat das Grundgesetz einen, einer Verfassung gleichgestellten Rang. Dieser besteht bereits seit dem ersten Inkrafttreten des GG, mit der Vereinigung 1990 hat sich zwar der Geltungsbereich geändert, nicht jedoch die Stellung des GG als Verfassung. A: wo hast du das mit Baker her? B: Du glaibast doch nicht dass von diesem wirren Zeug das du hier verbreitest, auch nur ein Politiker Notiz nimmt. Oh und noch was. Die Deutsche Einheit ist kein Staatsstreich! Sowohl die BRD als auch die DDR, haben diese Einigung aktiv herbeigeführt, beide Staaten mit vom Volk gewählten Vertretern. Das alles ist rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden. Das es nun Leute gibt, die dieses anzweifeln, ändert nicht an den faktischen Tatsachen. Das GG gilt und ist in Kraft. Und 82Millionen Menschen stimmen diesem Grundgesetz zu. Permanent. Nimm das Bitte zur Kenntnis.
| 22.12.08 milan: | 1. Der Geltungsbereich gilt als Rechtsnorm. Wenn die Präambel diese Rechtsnorm enthalten würde, würde Gott zu einem Rechtssubjekt. Daraus erkenne ich, wie es allgemein üblich ist, das der Geltungsbereich nicht in der Präambel geregelt sein kann, weil hier nur eine zukunftsgewandte Absicht enthalten ist.2. 1990 gab es nur den Weg über den Art. 23, weil wie C.Schmid, der den Art.146 verfasste von einem unteilbaren Souverän ausging, wie das aus seiner Rede hervorging. Gorbatschow bot Kohl an die Grenzen von 1937 herzustellen. Dieser lehnte ab. Warum?3. Aus den Protokollen der Rittersturzkonfernz geht hervor das bewußt das GG nicht als Verfassung konzipiert wurde und nach Aussagen C.Schmids sollte aus dem GG auch keine Verfassung gebastelt werden. Jetzt zu bhaupten das GG wäre eine Verfassung ist definitiv pure Volksverdummung und wird den durch drei Urteile bestätigten Titel auf die Grenzen von 1937 in Konstanz bestätigt. Fazit: Der Staatsstreich von Oben in 1990 ist Fakt. 4. Warum stellt sich Baker nicht hin und dementiert die Behauptung, das er den Artikel 23 in Anwesenheit der anderen Außenminister gestrichen hat? Könnte es sein, das diese eventuelle Legende dazu dient den Volksverrat der Regierenden auf Baker abzuwälzen, weil diese ja \\\\\\\"nur\\\\\\\" die Anweisung nachvollzogen haben? Von einem Hartz4ler wird mehr Genauigkeit in Sachen Recht gefordert, als von diesen Damen und Herren, die die Gesetze machen. Kann/Darf das sein? 5. Die Überblendung des alten Artikel 23 durch den neuen ist Symbol für die schlampige?(oder absichtlich verwirrende?) Vorgehensweise und der heute ins leere laufende Bezug von Artikel 144 zeigt, das eine Rechtsnorm des Geltungsbereich auch und gerade für ein GG notwendig ist.
| 14.11.08 info: | Der Einiggsvertrag mit dem der Beitritt erfolgte ist vom 31.8.1990. Art. 23 GG wurde mit Einiggsvertragsgesetz vom 23.9.1990 geändert. Wo ist das Problem?
| 13.11.08 Art 23: | Hier wird verschwiegen ,dass die DDR der Bundesrepublik aufgrund Art. 23 GG beigetreten ist zu einem Zeitpunkt, zu dem der Art. 23 nicht mehr existierte!!!!!Was sagt der exakte Jurist denn hierzu?
| 31.10.08 info: | Natürlich gibt es diese Verfassung, von der Art. 146 GG spricht noch nicht. Ich sehe nur den Widerspruch nicht, auf den Sie anscheinend hinweisen wollen. Die Ausführungen zur fehlenden Gewaltenteilung sind falsch. Art. 97 GG statuiert die Unabhängigkeit der Richter, Art. 38 GG die Unabhängigkeit des Parlaments. Art. 133 GG ist eine Übergangsvorschrift. Zudem ist dort nur von der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes die Rede. Mit diesem Gebiet ist die damalige britische und amerikanische Besatzungszone gemeint. Ihre weiteren Ausführungen zur Judikative sind unverständlich.
| 31.10.08 Andreas: | Mir wird schwindelig, wenn ich das Kommentar vom 13.07.07 lese. Ich zitiere (...) Art. 146 GG dient nach wie vor dem Zweck dem vereinigten Deutschland die Möglichkeit zur Verfassungsneugebung einzuräumen und ist, da dem Volk als Souverän dieser Weg immer offen steht (...)Art 146 GG lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, VERLIERT SEINE GÜLTIGKEIT AN DEM TAGE, an dem eine VERFASSUNG IN KRAFT TRITT, die von dem DEUTSCHEN VOLKE in freier Entscheidung BESCHLOSSEN worden ist. Wann hat das denn stattgefunden? Sollte ich das verschlafen haben, dann hätte diese \\\\\\\"Verfassung\\\\\\\", die das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen haben müsste, das GG verabschiedet und somit zu nichte gemacht haben. Man muss für dieses kleine Beispiel nicht Studiert haben - nur lesen (mit Verstand) sollte man können. Solche Zeilen können Sie ganz oben unter der Rubrik: \\\\\\\"Abstruse/absurde Theorien\\\\\\\" ablegen. Noch eine Kleinigkeit zum abrunden meines Kommentar:Die Menschenrechtsverletzungen der gegenwärtigen BRD Justiz haben eine lange Vergangenheit, weil die sog. BRD Richter die BRD Normen nicht anwenden, sondern um deuten und so zum Ersatzgesetzgeber nach Billigkeit mutieren, weil die Bundesrepublik keine Gewaltentrennung, sondern nur aus der Exekutiven besteht, der Wirtschafts.- und Verwaltungseinheit (Art. 133 GG), unter der die Justiz und Legislative abhängig als Einheitsgewalt eingebettet ist. Der BRD Rechtsweg für deutsche Staatsbürger ist also ausgeschlossen, weil deutsches RECHT nicht angewandt und vollstreckt werden kann, aus dem Art. 6 und 13 EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach P 245 ZPO verletzt ist. Die BRD hat keine judikativen BefugnisseGruß
| 13.07.07 info: | 1. Art. 140 GG dient der Vereinfachung, und hat darüber hinaus keine Aussagewert.2. Grundgesetz und Verfassung sind Bezeichnungen, die den Inhalt nicht determinieren. Das GG ist rechtlich und faktisch eine Verfassung mit anderem Namen. Art. 146 GG dient nach wie vor dem Zweck dem vereinigten Deutschland die Möglichkeit zur Verfassungsneugebung einzuräumen und ist, da dem Volk als Souverän dieser Weg immer offen steht, nur deklaratorisch. 3. Ob Deutschland souverän ist bemisst sich nicht nach dem Inhalt von Art. 139 GG, sondern nach der Frage, ob der Verfassungsgeber Art. 139 GG streichen kann. Was sollte den Verfassungsgeber daran hindern?
| 12.07.07 1: | - krr-faq.de oder krr-faq.net kannst vergessen. Das ist nur Verdummung der BRD.Punkt 2. Wenn das GG ein Verfassung wäre, müsste es nich in Art. 140 auf eine deutsche Verfassung zurückgreifen.Punkt 3. Wenn das GG eine Verfassung wäre, könnte man Art. 146 streichen.Punkt 4. Art. 144 (2) des GG beruft sich eindeutig auf die Länder aus Art. 23 GG - Nur die Länder gibt es nicht mehr - von wegen Präambel!?!?!Punkt 5. Art. 139 stellt bis zum heutigen Tage das Alliierte Gesetz über das GG der BRD.Wer jetzt noch behauptet die BRD sei souverän oder habe eine Verfassung der ist entweder nicht Wissend oder unterliegt der BRD Propaganda.
| 30.04.06 Willi (http://www.krr-faq.de): | Wozu braucht eine Verfassung einen Geltungsbereich? Wenn sich ein Staat eine Verfassung gibt, gilt sie naturgemäß für den gesamten Staat, wenn nichts anderes drin steht. Insofern war Art. 23 a.F. eine Einschränkung des Geltungsbereiches auf die darin genannten Länder. Mit der Aufhebung dieses Artikels erstreckte sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf ganz Deutschland, wie es im 2+4-Vertrag definiert worden ist.
| 05.08.05 ich: | Warum? Wenn die Deutschen der aufgezählten Länder sich ein GG geben, dann gilt es selbstverständlich und ohne weiteres auf dem Gebiet der aufgezählten Länder. Das ist zwingend und zudem Verfassungswirklichkeit. Allerdings eine Verfassungwirklichkeit die manchen Wirrköpfen nicht gefällt.
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