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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten20.01.09 info: | Aha. Und wie ist es nach Ihrem Dafürhalten richtig?
| 20.01.09 Anonym: | Leider kann ich diese Angabe nicht bestätigen und bin sehr bertübt darüber, dass auf einer formal hochqualifizierten webpage so ein auf gut Deutsch gesagt Müll zu finden ist. Hochachtungsvoll, Bundesverfassungsgericht
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