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Gemeinschaftspatent
(recht.eu)
    

Mit Gemeinschaftspatent wird ein Patent bezeichnet, das im gesamten Bereich der EG/EU wirkt. Das Gemeinschaftspatent beruht auf einem Übereinkommen vom 15.12.1975 (BGBl. 1979 II 833) und einem Übereinkommen vom 15.12.1989.

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