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Mit Genossenschaft wird eine im Genossenschaftsgesetz geregelte Form der juristischen Person bezeichnet, deren Zweck es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (= Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).
Von einer eingetragenen Genossenschaft spricht man, wenn eine Genossenschaft gemäß § 1 GenG in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde. Die Eintragung ist konstitutive Voraussetzung für die Anwendung der gemäß dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Rechte (§ 1 GenG).
Beispiel: Eine Genossenschaft ist die Sparda-Bank Hessen eG. Die Leistungen kann nur in Anspruch nehmen, wer als Genosse einen Anteil an der Bank hält. Gemäß Satzung ist die Aufgabe der Sparda-Bank Hessen eG, die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.
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