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Mit Gerechtsame wurde früher ein verebliches und veräußerliches Nutzungsrecht an
einem Grundstück bezeichnet. Gerechtsame wurde auch als Bezeichnung für einVorrecht verwandt.
Beispiel: "Die Stände ihrerseits sahen nur auf die Wahrung ihrer Gerechtsame" (Detters, Ostfriedland, S. 54)
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