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Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT)
(recht.oeffentlich.staat.parlament.bundestag)
    

Die Geschäftsordnung des Bundestages ist eine durch Beschluss des Bundestags festgelegte Ordnung, die die Details für die Ausführung seiner Aufgaben festlegt. So z.B. die Modalitäten für Abstimmungen.

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