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Gewährleistungsbürgschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Gewährleistungsbürgschaft wird bei Werkverträgen über Bauvorhaben eine Bürgschaft bezeichnet, mit der die Zahlung für während der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigung auftretende Kosten gesichert wird. Die Bürgschaft wird in der Regel von der Bank des Bauunternehmens gestellt. Entsprechende Vereinbarungen sind in den VOB enthalten.

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