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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten05.09.05 info: | Ja, steht ja im Artikel: Eine Beschränkung der Mängelhaftung in den AGB kommt nur für gebrauchte Sachen in Frage, da der § 309 Nr. 8 b NICHT anwendbar ist.
| 03.09.05 Anonymous: | § 309 nr. 8b ist für gebrauchte sachen überhaubt nicht anwendbar. er gilt nur für neue sachen! das ist in allen kommentaren( müko,bamberger/ roth..) nachzulesen!
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