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Gewaltmonopol/staatliches Gewaltmonopol
(recht.allgemein)
    

Von Gewaltmonopol spricht man, wenn alle legitime Ausübung von Gewalt, sei es mit oder ohne Waffen, innerhalb eines Gemeinwesens von einer Stelle ausgeht. In Deutschland liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Ein Ausnahme besteht nur in den Fällen der Notwehr.

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Auf diesen Artikel verweisen: Blutrache * Weltregierung * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip