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14.04.08&Zentralrat Europäischer Bürger&(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt \"verankert\" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für \"Deutschland als Ganzes\" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).\" Hieraus ergibt sich, daß die BRD von 1949 kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. SÜRMELI (TR) Hochkommissar für Menschenrechte des Zentralrats Europäischer Bürger und des Europäischen Zentrums für Menschenrechte, Stiftungsrat des Internationalen Zentrums für Menschenrechte 14.04.08&Zentralrat Europäischer Bürger&So steht zwar in Art. 1 GG, daß alle Staatsorgane die Menschenrecht zu schützen und zu achten habe, doch in Art. 146 GG steht auch, daß für einen Staat die Verfassung in freier Entscheidung des Volkes fehlt! Wo kein Staat, da auch keine Menschenrechte! Weil aber die Menschenrechtsverletzung im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar ist, es fehlt das Gesetz als Staatsaufbaumangel, können Menschenrechts-verletzung nicht gestoppt, nicht geahndet oder nicht rehabilitiert werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist offenkundig nach §291 ZPO kein Staat, sondern eine Organisation. Deswegen gibt es auch keine Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland, weil sie als Straftaten nicht verfolgt werden können und sollen. Es ist offenkundig, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, deswegen gibt es auch kein Staatsgericht. Zum Beweis dafür wird auf das Grundgesetz verwiesen, daß nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben kein „Regierungsbereich“, sondern ein Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120 GG, wo noch Besatzungskosten bezahlt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist also kein Staat, sondern nach Art. 133 GG eine „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG, wo eben eine Verfassung nicht existiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Kapitalgesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main 72 HRB 51411. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sehr interessant. Deswegen können innerhalb einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung keine Steuern erhoben werden, zumal mit der Erhebung der Steuern Menschenrechtsverletzungen finanziert werden, da das Gesetz der Strafbarkeit als Staatsaufbaumangel fehlt. Es fehlt der Hoheitsbetrieb im Gewerbebetrieb! Das muß dem Bürger offen erklärt werden! Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht ein Merkmal von den wesentlichen Voraussetzungen eines Staates. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt kein Staatsvolk, kein Staatsterritorium, kein Friedensvertrag und keine Verfassung. www.brd-matrix.de SÜRMELI (TR), Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger und des Europäischen Zentrums für Menschenrechte