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Gläubigerausschuss
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Mit Gläubigerausschuss wird das Organ der Insolvenzgläubiger bezeichnet, dessen Aufgabe die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters ist (§ 69 InsO). Die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist nicht zwingend.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gläubigerversammlung