logo
Artikel Diskussion (0)
Gleichlaufklausel
(recht.notar und recht.zivil.materiell.gesellschaft.gmbh)
    

Von einer Gleichlaufklausel spricht man, wenn bei einer GmbH & Co KG in der Satzung geregelt ist, dass der GmbH-Anteil nur zusammen mit der Beteiligung an der KG übertragen werden darf.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise