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Gleichstellungsgeld
(recht.notar.zivil.materiell)
    

Mit Gleichstellungsgeld wird eine vertraglich vereinbare Zahlung eines gesetzlichen Erben an die anderen präsumtiven Erben bei Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bezeichnet. Das Gleichstellungsgeld kann auch als Verpflichtung im Wege des Vertrages zugunsten Dritter ohne Beteiligung der weichenden Erben vereinbart werden. Es ist aber empfehlenswert die Fälligkeit von einem Pflichtteilsverzicht des weichenden Erben abhängig zu machen.

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