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Gradualsystem
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Gradualsystem wird eine Erbfolge bezeichnet, bei der an die Stelle eines ausgefallenen Erben der Nachkomme des Erben tritt, der dem Grad nach am nächsten mit dem Erblasser verwandt ist. Bei Gleichrangigkeit mehrerer Nachkommen erben diese zu gleichen Teilen. Das Gradualsystem gilt in Deutschland für Erben der 4. und 5. Ordnung. Vorher, d.h. für Erben der 1. bis 3. Ordnung, gilt das Parentelensystem.

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